Allgemeine Geschäftsbedingungen der CrossPT
(Service von Trainings-by-Martino). 14.01.25
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für den gesamten Geschäftsbereich der CrossPT (betrieben durch Trainings-by-Martino). CrossPT dient als Plattform für Personal Trainings Buchungen und Personal Trainings Angebote.
2. Vertragsabschluss
Der Vertragsabschluss kommt durch die Akzeptanz der Offerte oder Online Buchung der Firma betreffend den Bezug von Produkten und / oder Dienstleistungen durch den Kunden zustande.
Der Vertrag kommt auf jeden Fall zustande, wenn der Kunde die von der Firma angebotenen Dienstleistungen über die Website (Service Katalog) der Firma bestellt oder direkt kauft.
3. Preise
Vorbehaltlich anderweitiger Offerten verstehen sich alle Preise in Schweizer Franken (CHF). Alle Preise verstehen sich exklusive allfällig anwendbarer Mehrwertsteuer (MwSt) und allfällig anderen, anwendbarer Steuern.
Die Firma behält sich vor, die Preise jederzeit zu ändern. Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preise auf der Website (Service Katalog) der Firma.
4. Bezahlung
Die Firma bietet dem Kunden folgende Zahlungsmöglichkeiten: Kreditkarten, Paypal oder andere Zahlungssysteme.
Der Firma steht das Recht zu, bei Zahlungsverzug die Lieferung oder Dienstleistungserbringung zu verweigern.
Trainings-by-Martino hat keine Investigationspflicht falls Zahlungen nicht korrekt überwiesen werden können bzw. nicht korrekt abgebucht werden aus verschulden oder verursacht von Dritten.
5. Pflichten der Firma
CrossPT ist verpflichtet die gebuchten Personal Training anzubieten bzw. für die Durchführung durch einen Personal Trainer zu sorgen.
5.1 Dienstleistungserbringung
Vorbehaltlich anderslautender Vereinbarung, erfüllt die Firma ihre Verpflichtung durch Erbringung der vereinbarten Dienstleistung. Werden keine weiteren Bestimmungen vereinbart gilt als Erfüllungsort der Sitz der Firma Barbell Performance GmbH in Bachenbülach.
5.2 Hilfspersonen
Die Parteien haben das ausdrückliche Recht, zur Erledigung ihrer vertragsgemässen Pflichten Hilfspersonen beizuziehen. Sie haben sicherzustellen, dass der Beizug der Hilfsperson unter Einhaltung aller zwingenden gesetzlichen Bestimmungen und allfälliger Gesamtarbeitsverträge erfolgt.
6. Pflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet sämtliche Vorkehrungen welche zur Erbringung der Dienstleistung durch die Firma erforderlich sind umgehend vor zunehmen. Der Kunde hat die Vorkehrungen am vereinbarten Ort zur vereinbarten Zeit und im vereinbarten Mass vorzunehmen. Je nach Umständen gehört dazu das Erbringen geeigneter Informationen und Unterlagen für die Firma.
7. Abwerbe- und Anstellungsverbot
Der Kunde darf ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Firma dessen Mitarbeitende oder sonstige Hilfspersonen weder auf eigene noch auf Rechnung eines Dritten abwerben oder einstellen. Auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ist es dem Kunden untersagt, Mitarbeitende oder sonstige Hilfspersonen der Firma in irgendeiner Weise direkt oder indirekt zu beschäftigen. Dieses Verbot gilt bis 2 Jahren nach Beendigung des Vertragsverhältnisses und ist auf das Tätigkeitsgebiet des entsprechenden Mitarbeiters oder Hilfsperson beschränkt.
Personal Trainern ist es untersagt, Kunden abzuwerben und diese an einem anderen Ort oder in einem anderen Umfeld weiter zu trainieren. Ein Verstoß gegen diese Regel führt zur sofortigen Beendigung des Vertrags, ohne Rückerstattung bereits geleisteter oder gebuchter Trainingseinheiten. Dieses Verbot gilt bis 2 Jahren nach Beendigung des Vertragsverhältnisses und ist auf das Tätigkeitsgebiet des entsprechenden Mitarbeiters oder Hilfsperson beschränkt.
8. Stornierungsbedingungen
Kunden können ihre Buchung bis zu 24 Stunden vor dem geplanten Termin ohne Kosten stornieren. Bei Stornierungen, die weniger als 24 Stunden vor dem geplanten Termin erfolgen, wird der gesamte Buchungsbetrag in Rechnung gestellt.
9. Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.
Die Firma gewährleistet die vereinbarten Dienstleistungen in branchenüblicher Qualität auszuführen.
10. Haftung
Der Kunde ist verpflichtet, allfällige Schäden der Firma umgehend zu melden.
Jegliche Haftung für Hilfspersonen wird vollumfänglich ausgeschlossen.
11. Immaterialgüterrechte
Sämtliche Rechte an den Produkten, Dienstleistungen und allfälligen Marken stehen der Firma zu oder sie ist zu deren Benutzung vom Inhaber berechtigt.
Weder diese AGB noch dazugehörige Individualvereinbarungen haben die Übertragung etwelcher Immaterialgüterrechte zum Inhalt, es sei denn dies werde explizit erwähnt.
Zudem ist jegliche Weiterverwendung, Veröffentlichung und das Zugänglichmachen von Informationen, Bildern, Texten oder sonstigem welches der Kunde im Zusammenhang mit diesen Bestimmungen erhält, untersagt, es sei denn, es werde von der Firma explizit genehmigt.
Verwendet der Kunde im Zusammenhang mit der Firma Inhalte, Texte oder bildliches Material an welchem Dritte ein Schutzrecht haben, hat der Kunde sicherzustellen, dass keine Schutzrechte Dritter verletzt werden.
12. Datenschutz
Die Firma darf die im Rahmen des Vertragsschlusses aufgenommenen Daten zur Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Vertrag verarbeiten und verwenden. Die Firma ergreift die Massnahmen welche zur Sicherung der Daten gemäss den gesetzlichen Vorschriften erforderlich sind. Der Kunde erklärt sich mit der Speicherung und vertragsgemässen Verwertung seiner Daten durch die Firma vollumfänglich einverstanden und ist sich bewusst, dass die Firma auf Anordnung von Gerichten oder Behörden verpflichtet und berechtigt ist Informationen vom Kunden diesen oder Dritten bekannt zu geben. Hat der Kunde es nicht ausdrücklich untersagt, darf die Firma die Daten zu Marketingzwecken verwenden. Die zur Leistungserfüllung notwendigen Daten können auch an beauftrage Dienstleistungspartner oder sonstigen Dritten weitergegeben werden.
Des Weiteren finden die Datenschutzbestimmungen Anwendung.
13. Änderungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können von der Firma jederzeit geändert werden.
Die neue Version tritt 30 (dreissig) Tage nach der Mitteilung oder Aufschaltung auf der Website www.crosspt.ch durch die Firma in Kraft.
Für die Kunden gilt grundsätzlich die Version der AGB welche zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in Kraft ist. Es sie denn, der Kunde habe einer neueren Version der AGB zugestimmt.
14. Priorität
Diese AGB gehen allen älteren Bestimmungen und Verträgen vor. Lediglich Bestimmungen aus Individualverträgen welche die Bestimmungen dieser AGB noch spezifizieren gehen diesen AGB vor.
15. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages oder eine Beilage dieses Vertrages ungültig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Vertragsparteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Dasselbe gilt auch für allfällige Vertragslücken.
16. Vertraulichkeit
Beide Parteien, sowie deren Hilfspersonen, verpflichten sich, sämtliche Informationen welche im Zusammenhang mit den Leistungen unterbreitet oder angeeignet wurden, vertraulich zu behandeln. Diese Pflicht bleibt auch nach der Beendigung des Vertrages bestehen.
17. Höhere Gewalt
Wird die fristgerechte Erfüllung durch die Firma, deren Lieferanten oder beigezogenen Dritten infolge höherer Gewalt wie beispielsweise Naturkatastrophen, Erdbeben, Vulkanausbrüche, Lawinen, Unwetter, Gewitter, Stürme, Kriege, Unruhen, Bürgerkriege, Revolutionen und Aufstände, Terrorismus, Sabotage, Streiks, Atomunfälle resp. Reaktorschäden und Pandemie / Epidemie unmöglich so ist die Firma während der Dauer der höheren Gewalt sowie einer angemessenen Anlaufzeit nach deren Ende von der Erfüllung der betroffenen Pflichten befreit. Dauert die höhere Gewalt länger als 90 (neunzig) Tage kann die Firma vom Vertrag zurück treten. Die Firma hat dem Kunden bereits geleistetes Entgelt vollumfänglich zurück zu erstatten.
Jegliche weiteren Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche infolge vis major sind ausgeschlossen.
18. Spezifische Bestimmungen
Die Versicherung ist Sache des Teilnehmers. Es wird empfohlen eine private Haftplicht- sowie Unfallversicherung abzuschliessen.
19. Sicherheit / elektronische Überwachung
Der Hallen Betreiber (Barbell Performance GmbH) behält sich vor, die Anlage (Eingang und Fitnessbereich, KEINE Garderobe oder Toiletten), zur Sicherheit der Mitglieder und zum Schutz vor Diebstahl, Sachschaden und Einbruch, mit Video zu überwachen. Die Aufzeichnung erfolgt nur bei Ereignis (Bewegung) und wird nach 30 Tagen automatisch gelöscht.
20. Zutrittszeiten
Zutritt in die Räumlichkeiten der Barbell Performance GmbH ist nur während den gebuchten Trainingseinheiten erlaubt. In der Halle gilt die Barbell Performance Hausordnung Regelung.
20. 1 Elektrische Anlagen
Es ist Verboten die elektrischen Anlagen in der Barbell Performance GmbH in irgendeiner Art und Weise zu manipulieren oder auszustecken.
Bei Zuwiderhandlung wird das erste Mal eine Verwarnung an das Mitglied ausgesprochen und nach erneutem Vorkommen wird eine sofortige fristlose Kündigung ohne Anspruch auf Entschädigung ausgesprochen.
20.2 Lärm
Die Zufahrt zum Areal und das Betreten des Gebäudes, wie auch das Verlassen und die Wegfahrt sind ohne Lärmbelästigung zu machen und nicht zum Verweilen gedacht. Von 21.00-22:00Uhr und 06:00-08.00 Uhr ist das Trainieren mit reduziertem Lärmpegel einzuhalten.
21. Anwendbares Recht / Gerichtsstand
Diese AGB unterstehen schweizerischem Recht. Soweit keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen vorgehen, ist das Gericht am Sitz der Firma zuständig. Der Firma steht es frei, am Sitz des Beklagten eine Klage anzuheben. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Produktekauf (SR 0.221.211.1) wird explizit ausgeschlossen.